Aufgrund lokaler Ausbrüche kann es für manche Regionen Deutschlands wieder zu Einschränkungen kommen. Bund und Länder haben am 26. Juni und am 16. Juli 2020 beschlossen, dass „Reisende aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage nur dann in einem Beherbergungsbetrieb untergebracht werden dürfen, wenn sie über ein ärztliches Zeugnis verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind“.
Mit dem neuen IHA-Merkblatt greifen wir die dringendsten Fragen auf und wollen deren Antworten nach bestem Kenntnisstand kommunizieren. Es gilt weiterhin - mehr als sonst - jeden Einzelfall zu prüfen und insbesondere die jeweils einschlägige Verordnung zu beachten. Wir bitten daher um Verständnis, dass die Auskünfte ausdrücklich keine Rechtsberatung darstellen und eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall nicht ersetzen können. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität unserer Auskünfte können wir nicht übernehmen.
Einen Gesamtüberblick über Einreisebeschränkungen / Beherbergungsverbote bezogen auf innerdeutsche Risikokreise finden Sie hier.
Merkblatt: Gästebuchungen aus sog. Risikogebieten.pdf
Eine Information des IHA