„Wir können kein Gesetz unterstützen, dass rechtswidrig ist, auch wenn es dem Verbraucherschutz dienen soll“, erklärt Klaus Hübenthal, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Nordrhein-Westfalen. Heute wurde im Landtag NRW das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) verabschiedet. Nach dem KTG müssen Unternehmerinnen und Unternehmer Lebensmittel-verarbeitender Betriebe zuerst freiwillig und später verpflichtend die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in ein Farb-Pfeil-Schema übersetzt verpflichtend aushängen. Zudem werden die Ergebnisse im Internet „ausgestellt“.
Bei einem erst im Dezember vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gescheiterten Versuch, in dessen Rahmen durch die Hintertür die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen durch die Verbraucherzentralen veröffentlicht wurden, hatte das erkennende Gericht die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen festgestellt, weil mit einem Kontrollbarometer dieser Art keine Transparenz erreicht werden könne. Der DEHOGA fühlte sich in seiner rechtlichen Einschätzung bestätigt und ist der Meinung, dass der Kernvorwurf der fehlenden Transparenz auch im KTG bestehen bleibt und das Gesetz rechtswidrig macht. „Wir sind überrascht, wie der Gesetzgeber die deutlichen Hinweis aus Münster einfach ignorieren konnte“, so Hübenthal.
Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen macht sich vor dem Hintergrund, dass bei festgestellten Mängeln schon heute Lebensmittelkontrolleuren viele Maßnahmen bis hin zur Schließung eines Betriebes zur Verfügung stehen, für ein freiwilliges Modell stark. „Wir sollten die belohnen, die sich als besonders positiv bei den Kontrollen herausgestellt haben. Uns ist die Gefahr, dass ein Betrieb wegen einer unberechtigten gelben oder roten Kennzeichnung schließen muss, einfach zu groß. Schwarze Schafe bekommt man auch mit dem bestehenden Instrumentarium aus dem Verkehr gezogen. Und das fände auch unsere Unterstützung“, so Klaus Hübenthal abschließend.