Kontrollbarometer: Remmel plant Alleingang

Lebensmittelhygiene, NRW, Fachgruppe Gaststätten

Um mehr Transparenz für die Verbraucher zu schaffen, will NRW nach langem Streit um eine bundesweite Regelung landesweit ein Kontrollbarometer für Lebensmittel einführen. DEHOGA NRW bleibt kritisch.

Das Verbraucherschutzministerium in Nordrhein-Westfalen bereitet einen Gesetzentwurf für eine verpflichtende Hygiene-Ampel in Lebensmittel-Betrieben ab 2019 vor. Man ziehe damit die Konsequenz aus der „Verweigerungshaltung des Bundes“, erklärte der grüne Landesverbraucherschutzminister Johannes Remmel in dieser Woche. Geplant ist eine Übergangsfrist von 27 Monaten, in der die Betriebe Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen zunächst freiwillig veröffentlichen können.  Ab 2019 dann müssten Remmels Plänen zufolge alle rund 150.000 lebensmittelproduzierenden und -verkaufenden Betriebe in NRW die Kontrollergebnisse an der Tür oder im Internet veröffentlichen. Geplant sei, dass die Ampel auch die drei vorherigen Kontrollergebnisse - und somit eine Tendenz und keine Momentaufnahme - zeigt.

"Wir haben uns immer für freiwillige Lösungen stark gemacht. Daran hat sich nichts geändert. Insofern ist ein verpflichtendes Kontrollbarometer aus unserer Sicht nicht notwendig", sagt Marc Weber, Vorsitzender der Fachgruppe Gaststätten im DEHOGA NRW. "Was die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen anbetrifft, sind wir im Übrigen ganz gelassen. Bei dem Pilotprojekt in Bielefeld und Duisburg lagen über 90 Prozent im wahrsten Sinne des Wortes im grünen Bereich. Wir haben eben kein strukturelles Problem in der Gastronomie." 

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher