Kriminelle versenden aktuell Schreiben an BGN-Mitgliedsunternehmen mit dem Betreff „DGUV: Frist zur Umsetzung des digitalen Präventionsmoduls beachten“ bzw. „Verpflichtende Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul 2025“ und locken mit einer Beitragssenkung.
Diese Schreiben sind mit hoher krimineller Energie gefälscht. Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung enthalten eine angebliche BGN-Telefonnummer, unter der sich die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe meldet. Vermutlich landen diese Anrufe in einem Call-Center im Ausland - die echte Telefonnummer der BGN beginnt mit einer Vorwahl aus Mannheim. Auch die Mail-Adresse, die in den Schreiben angegeben ist, ist falsch. Die verwendete Adresse „berufsgenossenschaft-nahrungsmittel-gastgewerbe.com“ wird auf die tatsächliche Seite der BGN weitergeleitet – auch dies ist ein Täuschungsmanöver.
Des Weiteren verweist die IBAN auf der gefälschten Rechnung an eine spanische Bank - erkennbar an dem vorangehenden "ES xxxxxxxxxxx".
Wichtig: Leisten Sie keine Zahlungen!
Hinweis:
Die Strafverfolgungsbehörden sind informiert, die BGN unternimmt alle möglichen rechtlichen Schritte – auch, um einen eventuellen Schaden für die Mitgliedsbetriebe möglichst klein zu halten. Sollten Sie bereits Zahlungen geleistet haben, melden Sie sich bitte per Mail an kommunikation@bgn.de.
Die BGN rät in diesen Fällen dringend zur Anzeige und teilt Ihnen das entsprechende Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der Strafverfolgungsbehörden mit.
So sieht das gefälschte Schreiben aus: PDF-Dokument