Seit dem 1. Januar dürfen viele Plastiktüten von Unternehmen nicht mehr an Gäste und Kunden ausgegeben werden. Geregelt wurde das Verbot im Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes, das im Februar letzten Jahres in Kraft trat. Neben dem Handel sind hiervon auch Betriebe des Gastgewerbes insbesondere im Takeaway- und Liefergeschäft betroffen. Konkret geht es um leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern. Verboten werden zudem sogenannte Bioplastiktüten, da sie nach Ansicht des Gesetzgebers keine umweltfreundliche Alternative zu sonstigen Plastiktüten darstellen.
Vom Plastiktüten-Verbot ausgenommen sind
- die so genannten „Hemdchenbeutel“, also sehr dünne Tüten, die im Handel insbesondere für Obst und Gemüse bzw. Fleisch- und Wurstwaren Verwendung finden. Diese Ausnahme dient dem hygienischen Umgang (mit Lebensmitteln) und soll die Verschwendung von Lebensmitteln wie auch vermehrte Plastikverpackungen anstelle offener Waren verhindern.
- Erlaubt bleiben zudem dickere und damit besonders stabile, mehrfach verwendbare Plastiktüten.
Hinweis:
Restbestände dürfen nicht mehr an die Kunden/Gäste ausgegeben werden. Die Übergangsfrist ist zum Ende des Jahres abgelaufen. Wer dennoch die seit dem 01.01.2022 verbotenen Plastiktüten in Verkehr bringt, handelt ordnungswidrig. Es drohen Geldbußen bis zu 100.000 EUR.