Leitfaden "Corona und Gewerbemietrecht"

Corona, NRW

Der DEHOGA hatte sich deutschlandweit seit Anfang der Pandemie dafür stark gemacht: Jetzt wird es endlich leichter, Pachtverhältnisse aufgrund der im Rahmen der Corona-Krise angeordneten staatlichen Maßnahmen anzupassen. Im Fokus: Miet- oder Pachtminderungen. Ein vom DEHOGA in Auftrag gegebener Leitfaden soll Verhandlungen zwischen Gewerbemietern und Pächtern und Eigentümern vereinfachen.

Am 17.12.2020 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Miet- und Pachtrecht (COVID-19-Insolvenzfolgen-Abmilderungsgesetz) mit einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Danach wurde unter anderem in Art. 240 EGBGB ein neuer § 7 („Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverträgen“) hinzugefügt.

Ziel der neuen Regelungen
Ziel der gesetzlichen Veränderungen ist, Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern zu vereinfachen und die Position der Gewerbemiet- und Pachtparteien zu stärken, wenn diese mit der Vermieterseite über eine neue Miet- beziehungsweise Pachthöhe (auch rückwirkend für die Zeit der Pandemie) verhandeln möchten.

Keine konkreten Aussage zur Höhe von Minderungen
Eine konkrete Aussage zur Höhe von Mietreduzierungen enthält die gesetzliche Regelung jedoch nicht. Zu groß sind die Unterschiede bezüglich der wirtschaftlichen Folgen für unterschiedliche Betriebe. Einige Kollegen in der Gastronomie müssen ihr Geschäft für lange Zeiträume ruhen lassen; andere konnten mit Mitnahmeangeboten den Betrieb teilweise aufrecht erhalten. Hotels leiden abhängig vom Standort alle – aber unterschiedlich intensiv – unter Absagen von Veranstaltungen und Einschränkungen des Reiseverkehrs.

Leitfaden als Orientierunghilfe
Der Leitfaden gibt den Mitgliedern eine Orientierungshilfe an die Hand, um die im Gesetz nicht definierbaren individuellen Auswirkungen der Pandemie in den jeweiligen Miet- und Pachtverhältnissen darzulegen und gegenüber den Vermietern im Wege der Minderung bzw. Vertragsanpassung der Miet- und Pachtverhältnisse geltend zu machen.

Den vollständigen 22-Seiten umfassenden Leitfaden finden Sie im exklusiven Mitgliederbereich unter "Leitfaden Corona und Gewerbemietrecht 201222".

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher