Zum 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zum Schutz vor manipulationssicheren Kassen in Kraft. Danach dürfen ab dem kommenden Jahreswechsel nur noch manipulationssichere Kassen in den Betrieben eingesetzt werden. Nach dem DEHOGA vorliegenden Informationen sind bis heute keine manipulationssicheren Kassen erhältlich. Der DEHOGA hat sich bereits mehrfach, zuletzt am 2. Juli dieses Jahres, an Bundesfinanzminister Olaf Scholz gewandt und gefordert, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zu verschieben. Denn es ist faktisch unmöglich, dass alle Betriebe in der noch verbleibenden Zeit bis zum Jahreswechsel manipulationssichere Kassen anschaffen und in ihren Betrieb integrieren können.
Mit Schreiben vom 22. Juli 2019 teilte uns das Bundesfinanzministerium mit, dass am Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des neuen Gesetzes zum 1. Januar 2020 festgehalten wird. Allerdings soll es eine „Nichtbeanstandungsregelung“ geben, nach der es nicht zu beanstanden ist, wenn Unternehmer zunächst keine manipulationssichern Kassen einsetzen. Die Regelung soll nach derzeitigem Kenntnisstand bis Ende September 2020 gelten. Immerhin soll es während der Geltungsdauer dieser Nichtbeanstandungsregelung keiner individuellen Anträge der Steuerpflichtigen nach § 148 Abgabenverordnung bedürfen.
Im Lichte der uns bekannten Fakten und der hohen Sensibilität dieses Themas halten wir diese Regelung für unbefriedigend. Nach aktuellem Sachstand ist davon auszugehen, dass erst im vierten Quartal 2019 die zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen am Markt verfügbar sind. Diesen Umstand haben definitiv nicht die Unternehmer des Gastgewerbes, des Handels und des Lebensmittelhandwerks zu vertreten.
Der DEHOGA erwartet, dass bei diesem Thema schnellstmöglich Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen wird. Wir werden natürlich die weiteren Entwicklungen und die Fortschritte der Kassenhersteller sehr genau im Auge behalten.
Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband