So werden die Förderbeiträge für den Lebensunterhalt und die Lehrgangskosten sowie die Zuschläge für die Kinderbetreuung steigen. Zudem sollen bei einer erfolgreich abgelegten Prüfung zukünftig 40 Prozent des Darlehens für Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen werden, bislang waren es 25 Prozent. Zudem soll das AFBG auch für Bachelor-Absolventen geöffnet werden.
Der DEHOGA begrüßt die vorgesehenen Verbesserungen zugunsten der Empfänger. Die Änderungen tragen zur Attraktivität der beruflichen Fortbildung zum Meister oder zum Fachwirt bei; es ist zu hoffen, dass die finanziellen Verbesserungen sich positiv auf die Teilnehmerzahlen auswirken.
Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat das Gesetz in seiner nächsten Sitzung ebenfalls beschließen wird; es soll zum 1. August 2016 in Kraft treten.