Merkblatt: Verbot von Einwegkunststoffprodukten
Bestimmte Einwegkunststoffprodukte dürfen ab 3. Juli 2021 seitens der Hersteller dieser Produkte nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das Verbot wird durch die EU-Einwegkunststoffrichtlinie (Richtlinie 2019/904) vorgegeben und in Deutschland 1:1 durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) umgesetzt. Was das bedeutet, lesen Sie in unserem Merkblatt.
Das neue DEHOGA-Merkblatt zum Verbot von Einwegkunststoffprodukten beantwortet Gastronomen und Hoteliers viele Fragen:
- Welche Einwegprodukte sind betroffen?
- Was gilt für die Gastronomie?
- Was sollen betroffene Betriebe jetzt beachten?
- Was gilt für Altbestände?
- Wie ist die Rechtslage beim Importen?
Das vollständige Merkblatt finden Sie in unserem exklusiven Mitgliederbereich...
Zurück
Ansprechpartner:
Thorsten Hellwig, Pressesprecher