Merkblatt: Verbot von Einwegkunststoffprodukten

NRW, Fachgruppe Gaststätten, Fachgruppe Hotels

Bestimmte Einwegkunststoffprodukte dürfen ab 3. Juli 2021 seitens der Hersteller dieser Produkte nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das Verbot wird durch die EU-Einwegkunststoffrichtlinie (Richtlinie 2019/904) vorgegeben und in Deutschland 1:1 durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) umgesetzt. Was das bedeutet, lesen Sie in unserem Merkblatt.

Das neue DEHOGA-Merkblatt zum Verbot von Einwegkunststoffprodukten beantwortet Gastronomen und Hoteliers viele Fragen:

  • Welche Einwegprodukte sind betroffen?
  • Was gilt für die Gastronomie?
  • Was sollen betroffene Betriebe jetzt beachten?
  • Was gilt für Altbestände?
  • Wie ist die Rechtslage beim Importen?

Das vollständige Merkblatt finden Sie in unserem exklusiven Mitgliederbereich...

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher