Die Anpassung ist Teil des Gesetzes zur Rentenreform der Bundesregierung. Weiterhin gilt, dass der zu entrichtende Sozialversicherungbeitragsanteil der Midijobber mit zunehmendem Verdienst steigt, es also einen gleitenden Übergang des Arbeitnehmerbeitrags Richtung normalem Sozialversicherungsbeitrag gibt. Eine Verbesserung gibt es für die Midijobber auch mit Blick auf die späteren Rentenansprüche: Sie erwerben nun die gleichen Ansprüche, als hätten sie den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung einbezahlt. Die Renten-Entgeltpunkte werden dafür jetzt aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ermittelt und nicht mehr aus dem fiktiven reduzierten beitragspflichtigen Entgelt.
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Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband