In ihrer Geschäftsordnung ist nun auch förmlich festgelegt, dass sich die Kommission bei ihrer Entscheidung am Tarifindex des Statistischen Bundesamts orientieren wird.
Orientierung am Tarifindex, nicht an Politik!
Abweichungen sollen nur bei besonderen, gravierenden Umständen aufgrund der Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung möglich sein - und dann auch nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Kommissionsmitglieder. Bis Ende Februar 2016 stieg der Tarifindex seit Einführung des Mindestlohns um 2,6 Prozent, wie das Statistische Bundesamt in dieser Woche mitteilte. Rechnet man dies nun bis zum 30. Juni 2016 und damit dem Stichtag für die Kommission hoch, ergibt sich für den Mindestlohn eine voraussichtliche Steigerung um rund 30 Cent auf 8,80 Euro, die dann ab Januar 2017 gelten würden.