Bayern teilt die DEHOGA-Kritik, dass die Minijob-Verdienstgrenze seit 2013 nicht angehoben worden ist. Durch den gesetzlichen Mindestlohn wirke sich die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigung unmittelbar beschränkend auf die Anzahl von Arbeitsstunden aus. Die in diesem Rahmen mögliche Arbeitszeit habe sich durch die steigenden Löhne beziehungsweise durch die Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns stetig reduziert.
"Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns reduzieren sich die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen von Minijobs arbeiten dürfen. Das geht einher mit der Tatsache, dass jeder Mitarbeiter real, unter Berücksichtigung steigender Preise, auch weniger Geld in der Tasche hat. Minijobs werden so "ausgetrocknet", moniert Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen. Was besonders schwer wiegt: "Unseren Betrieben fehlen die geleisteten Arbeitsstunden, die sie wegen der Personalknappheit nicht kompensiert bekommen. Sie können sie aufgrund der ohnehin bestehenden Personalknappheit auch nicht ersetzen", so Niemeier. Dieser Entwicklung muss aus Sicht des DEHOGA dringend entgegengewirkt werden – durch die Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze und am sinnvollsten durch die Dynamisierung der Minijob-Verdienstgrenze in Form einer automatischen Kopplung an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns seit 2015 nebst kaufmännischer Rundung.