Mitglieder berichten vermehrt über derartige Telefonanrufe. In vielen Fällen handelt es sich bei den Verursachern dieser Belästigungen um Firmen, die weitgehend nutzlose Einträge in Internetbranchenverzeichnisse oder ähnliche „Dienstleistungen“ anbieten. In geschickter Weise werden die Angerufenen in ein Telefonat verwickelt, ohne dass eine Vertragsanbahnung erkennbar wird. Die Bestätigung des Vertragsschlusses erfolgt dann nach kurzem Hinweis auf einen telefonischen Mittschnitt; dieser erfolgt häufig aus Gründen angeblicher Qualitätssicherung. In zahlreichen Fällen bleibt die Bandaufnahme einem zweiten Telefonat vorbehalten, das unmittelbar auf den ersten Anruf folgt.
Soweit auf die Abfrage von Daten und Vertragsbestandteilen häufig genug bejaht wird, erhält das Unternehmen umgehend eine Rechnung für einen Brancheneintrag oder eine Inserat.
Die Rechtsprechung bietet den Betroffenen Unternehmen hier leider wenig Hilfestellung. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem laufenden Jahr begründet die wettbewerbsrechtliche Unzulässigkeit der Kaltaquise keine Angriffspunkte gegen einen telefonischen Vertragsschluss.
Jedem gastgewerblichen Unternehmer kann nur geraten werden, sich über die Identität der Anrufer genaue Gewissheit zu verschaffen und in allen Zweifelsfällen am Telefon mit dem Wörtchen „JA“ äußerst vorsorglich umzugehen.