In folgendem Überblick finden Sie die wichtigsten Regelungen der neuen Coronaschutzverordnung:
Inzidenz >100 (Bundesnotbremse) | Stufe 1 Inzidenz 100-50 | Stufe 2 Inzidenz < 50 | |
Ausgangs-beschränkungen | Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr mit Ausnahmen | keine Ausgangs- beschränkungen | keine Ausgangs- beschränkungen |
Kontakt-beschränkungen | Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts + 1 Person eines weiteren Haushalts | Eigener Haushalt plus 1 Person (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren) Außerdem wieder 5 Personen aus 2 Haushalten (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren) | Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren) möglich |
Freizeit | Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Klubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestelle, Solarien, Prostitutionsstätten, bleiben geschlossen. | Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten, Voraussetzung: negatives Testergebnis Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, Begrenzung der Besucheranzahl Voraussetzung ist negatives Testergebnis | Öffnung von Freibädern auch mit Liegewiesen mit negativem Testergebnis und Personenbegrenzung Betrieb von Spielhallen, Wettbüros, und ähnl. Einrichtungen möglich mit Personenbegrenzung und negativem Testergebnis |
Gastronomie | Betrieb ist nicht zulässig | Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist im Außenbereich und mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig | Betrieb von gastronomischen Einrichtungen auch im Innenbereich mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig, , Abstandsregeln Betrieb von Kantinen und Mensen zulässig |
Beherbergung | Private Übernachtungen nur in Härtefällen zulässig | Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Camping-plätzen mit negativem Testergebnis zulässig Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels u.ä. Einrichtungen mit bis zu 60 Prozent der Kapazität zulässig, Voraussetzung ist negatives Testergebnis | Wegfall der Kapazitätsbegrenzung bei Hotels |
Messen/ Märkte | Betrieb ist nicht zulässig | Betrieb ist nicht zulässig | Unter Hygieneauflagen zulässig, 1 Besucher pro 7qm der für Besucher zugänglichen Fläche |
Tagungen/ Kongresse | Veranstaltung ist nicht zulässig | Veranstaltung ist nicht zulässig | Zulässig mit Personenbegrenzung und Test |
Private Veranstaltungen | Nicht zulässig | Nicht zulässig | Im Außenbereich mit max. 100 Personen zulässig, in Innenräumen mit max. 50 Personen – jeweils mit negativem Testergebnis |