Mit dem Merkblatt „Mehrwegverpackungspflicht in der Gastronomie ab 2023“ werden die ab 1. Januar 2023 geltenden neuen Mehrwegverpackungsregelungen aufgezeigt, die für Betriebe gelten werden, die Lebensmittel in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen oder Einweggetränkebechern an ihre Gäste abgeben. Eine Ausnahmeregelung gilt für kleine Betriebe, die alternativ die Befüllung kundeneigener Mehrwegbehältnisse anbieten dürfen.
Im Merkblatt „Verpackungsgesetz: Systembeteiligungspflicht und Registrierung im Verpackungsregister LUCID“ werden die bereits aktuell zu beachtenden Pflichten bei der Verwendung von Verpackungen jeglicher Materialien und die Besonderheiten bei der Verwendung von „Serviceverpackungen“ aufgezeigt. Auch diesbezüglich wird im nächsten Jahr eine branchenrelevante Gesetzesänderung in Kraft treten: Ab 1. Juli 2022 muss eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID in jedem Fall vom gastgewerblichen Betrieb vorgenommen werden, sowohl bei der Verwendung von Einwegverpackungen als auch beim Gebrauch von Mehrwegverpackungen.