Gestern haben das Bundesarbeitsministerium (BMAS) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) den neuen einheitlichen Arbeitsschutzstandard Covid 19 vorgestellt. Den vollständigen Text des neuen Arbeitsschutzstandards finden Sie hier verlinkt, die Eckpunkte haben wir Ihnen hier verlinkt…
Wichtig für die Betriebe der Hotellerie und Gastronomie:
Der neue Arbeitsschutzstandard gilt nicht nur für Betriebe, die jetzt geöffnet sind, sondern wird auch in der zukünftigen Lockerungsphase für die Branche (wann auch immer sie eingeleitet wird) Geltung entfalten. Es ist daher auf jeden Fall anzuraten, sich jetzt schon darauf einzustellen, wie dieser Standard zukünftig erfüllt werden kann. Mit verstärkten Kontrollen der Gewerbeaufsichtsämter wird dann sicherlich zu rechnen sein.
Die Berufsgenossenschaften sind damit beauftragt, branchenorientierte Ausfertigungen für Gefährdungsbeurteilung und Pandemieplanung zu erarbeiten. In die entsprechenden Arbeiten der BGN ist der DEHOGA, insbesondere in Person des BGN-Vorstandsvorsitzenden Dirk Ellinger, eng eingebunden. Sobald es hierzu Ausarbeitungen gibt und diese von den zuständigen Behörden (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA sowie Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik LASI) freigegeben sind, werden wir Sie informieren.
Der Arbeitsschutzstandard gilt vor allem für die Arbeitswelt. Da aber Arbeits- und Bevölkerungsschutz nach gleichen Standards ablaufen sollen, werden diese Standards auch im Verhältnis zu den Gästen Wirkung entfalten.
Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband