Die Unternehmen erhalten Unterstützung, ihren Beschäftigten - auch vor dem Hintergrund der aktuellen Transformationsprozesse - eine zukunftsorientierte Anpassung beruflicher Kompetenzen zu ermöglichen. Bestehende Tätigkeitsfelder ändern sich gegenwärtig quer durch alle Branchen, und oftmals wird es schwieriger, geeignete Fachkräfte zu finden. Umso wichtiger ist es, vorhandene Beschäftigte zu binden und durch passgenaue Weiterbildungsangebote fit für die Zukunft zu machen.
Ein wesentlicher Bestandteil des gemeinsamen Angebotes sind Teilqualifizierungen (TQ), die im Rahmen der ARBEITGEBERINITIATIVE TEILQUALIFIZIERUNG „Eine TQ besser!“ gemeinsam von den Bildungswerken der deutschen Wirtschaft entwickelt wurden. TQ bieten die Möglichkeit, sich schrittweise bis zum vollständigen Berufsabschluss weiterzubilden. Da jedes TQ-Modul ein in sich geschlossenes Kompetenzbündel umfasst und die Übernahme von Aufgaben in einem konkreten betrieblichen Einsatzgebiet ermöglicht, eignen sich bestimmte TQs auch als Zusatzqualifikation für qualifizierte Beschäftigte im Transformationsprozess. So können z. B. langjährige Beschäftigte mit einer fachfremden oder veralteten Ausbildung modular für neue Aufgaben im Betrieb qualifiziert werden.
Im Rahmen der
- Online-Informationsveranstaltung für Unternehmen:
„Fachkräfte binden und gewinnen durch geförderte Weiterbildung“
am Donnerstag, 15. Dezember 2022, 11.00 – 12.00 Uhr
werden interessierte Mitgliedsunternehmen über die Möglichkeiten einer Weiterbildungsförderung für Beschäftigte informiert.
Anmeldungen nimmt Frau Elke Finke (Projektleitung BILDUNG.WIRTSCHAFT.NRW) gerne per Mail (elke.finke(at)faw.de) oder telefonisch (Tel.: 0521-787 156 18) entgegen. Die Zugangsdaten zum Online-Meeting werden nach der Anmeldung versandt.
In der einstündigen Veranstaltung wird u. a. erläutert, was eine Teilqualifizierung ist, welche Kompetenzen (und Berufe) damit erlernt werden können, wie diese in der Praxis umgesetzt werden und welche Fördermöglichkeiten existieren (je nach Konstellation bis zu 100 Prozent). TQ können z. B. im Rahmen des so genannten „Qualifizierungschancengesetzes“ durch die Agenturen für Arbeit gefördert werden.
Neben den Weiterbildungskosten können dabei während der Qualifizierung auch Zuschüsse zum Entgelt gezahlt werden. Je kleiner ein Betrieb ist, desto höher ist in der Regel auch die Förderung. Teilqualifizierungen haben außerdem den Vorteil, dass sie flexibel umgesetzt werden können, z.B. in Voll- oder Teilzeit, als Schulung in Präsenz oder im virtuellen Klassenzimmer.