- KfW stellt zinsgünstige Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung
- Vollständige Entlastung der Hausbanken vom Kreditausfallrisiko durch Bund und Bürgschaftsbanken
- Attraktive Konditionen für Gründungen und Unternehmensübergaben
Ab dem 1. November 2024 steht Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern ein neues attraktives Förderangebot zur Verfügung. In einer neuartigen Kooperation führen die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein. Heute schlossen die KfW und die Deutschen Bürgschaftsbanken einen Kooperationsvertrag für das neue Förderangebot.
Das neue Förderangebot setzt einen wichtigen Impuls für die Gründungs- und Nachfolgefinanzierung. Das Angebot erleichtert Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolgern den Zugang zu Finanzierungsmitteln und bietet maximale Sicherheit für die beteiligten Hausbanken. Das Besondere: Die Hausbanken werden durch eine 100%ige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gewähren hierfür eine 80%ige Rückgarantie des Bundes. Die KfW refinanziert die Hausbanken. Dafür stellt sie die Darlehensbeträge zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des Sondervermögens des European Recovery Program (ERP) zur Verfügung. Die Hausbanken müssen folglich keine eigenen Refinanzierungsquellen nutzen – und ihre Kundinnen und Kunden profitieren von attraktiven Konditionen.
Dr. Florian Toncar, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen:
„Mit dem Programm ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge schafft die Bundesregierung weitere attraktive Fördermöglichkeiten für Unternehmensgründer und Nachfolger und kann hierfür durch die Zusammenarbeit mit KfW und Bürgschaftsbanken auch privates Kapital mobilisieren. Dies begrüße ich sehr. Die KfW und die Bürgschaftsbanken stehen dem deutschen Mittelstand zusammen mit Bund und Ländern als starke Finanzierungspartner zur Seite. So wollen wir mehr Existenzgründungen und Nachfolgefinanzierungen in Deutschland ermöglichen.“
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz:
„Ich freue mich, dass wir mit dem neuen ERP-Förderkredit ein Programm für Gründungen und Nachfolgen geschaffen haben, das attraktive Finanzierungsmöglichkeiten zu günstigen Konditionen bietet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz setzt sich besonders für Neu- und Nachfolgegründungen ein. Denn diese sind der Schlüssel für Innovation, einen starken Mittelstand und sichere Arbeits- und Ausbildungsplätze. Die enge Zusammenarbeit von Bund, KfW und Bürgschaftsbanken zeigt, dass wir gemeinsam die besten Ergebnisse für Gründerinnen und Gründer sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger erwirken – bedarfsgerecht, unbürokratisch und praxisnah.“
Katharina Herrmann, für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin der KfW:
„Unternehmerinnen und Unternehmer sind das Fundament der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Ideenreichtum und Mut von Gründerinnen und Gründern sind entscheidende Triebkräfte für Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmensnachfolgen spielen eine Schlüsselrolle für die Stabilität des Mittelstands. Als Förderbank ist es unsere Aufgabe, den Unternehmergeist und die Zukunftsfähigkeit der deutschen Unternehmenslandschaft zu stärken. Genau hier setzt das neue Förderprogramm an: Es erleichtert den Zugang zu Finanzmitteln und schafft damit die Grundlage für Gründungen und erfolgreiche Unternehmensübergaben.“
Manfred Thivessen, Vorstandsmitglied des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) und Geschäftsführer der Bürgschaftsbank NRW:
„Die Förderung der mittelständischen Wirtschaft in Deutschland wird durch diese enge Zusammenarbeit zwischen den Bürgschaftsbanken und der KfW weiter gestärkt. Mit unserem neuen Produkt, der hohen, flächendeckenden Expertise unserer Förderberater sowie dem wertvollen Netzwerk aus Kammern und Verbänden möchten wir dazu beitragen, Gründungen zu erleichtern und Nachfolgen zu sichern. Dabei ist das Handling denkbar einfach: Die Kreditnehmer gehen wie gewohnt zu ihrer Hausbank – alles Weitere übernehmen die Kooperationspartner.“
Die wichtigsten Programmeckpunkte
Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert. Finanziert werden bis zu 35 % eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen. Aufgrund der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund profitieren sie von besonders günstigen Zinsen. Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken möglich. Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung.
Einfache Antragstellung und klare Zuständigkeiten
Die Beantragung des ERP-Förderkredits ist einfach und transparent. Die Antragstellerinnen und Antragsteller beantragen den Kredit für das Vorhaben zunächst bei ihrer Hausbank. Die Hausbank stellt über die zentrale Homepage kapital.ermoeglicher.de den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter kfw.de/077 oder kapital.ermoeglicher.de
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/10/2024-10-29-neues-foerderangebot-fuer-gruendungen.html