Neues von Topf Secret

NRW

Seit Januar hat sich "Topf Secret" zum Ziel gesetzt, die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen auf einem Internet-Portal jederman zugänglich zu machen. Der DEHOGA hat das von Anfang an unter anderem aus rechtlichen Gründen kritisiert. Bundesweit mehren sich Entscheidungen von Behörden und Gerichten, die die Veröffentlichungen unterbinden.

Auch wenn es erst einmal "nur" Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz sind, hat sich der Einsatz gegen die Veröffentlichungen von Lebensmittelkontrollergebnissen über das Portal Topf Secret bereits gelohnt. Die Verwaltungsgerichte in Regensburg und Würzburg haben die Herausgabe der angefragten Kontrollberichte wegen offener Rechtsfragen erst einmal verhindert. Vorläufiger Rechtsschutz bedeutet allerdings, dass die endgültige Entscheidung erst noch getroffen werden muss. Für die vorliegenden Fälle bedeutet das, dass die zuständigen Verwaltungsgerichte im noch folgenden Hauptsacheverfahren gründlich die offenen Rechtsfragen prüfen und entscheiden, ob die Herausgabe von Kontrollergebnissen durch die Behörde erfolgen darf, wenn die Antragstellung über „Topf Secret“ erfolgte. Neben den gerichtlichen Entscheidungen gibt es interessante Behördenentscheidungen aus Schleswig-Holstein oder Berlin, die eine Herausgabe ablehnen, weil sie eine rechtsmissbräuchliche Antragstellung über "Topf Secret" annehmen.

Und NRW?
In Nordrhein-Westfalen hat bis zum heutigen Tag noch kein Verwaltungsgericht über Veröffentlichungen auf dem "Topf Secret-Portal" entschieden. Manche Kreise weisen die Antragsteller auf mögliche negative Rechtsfolgen bei missbräuchlicher Veröffentlichung auf dem Portal hin. Andere gewähren nur noch Akteneinsicht und versenden keine Kontrollberichte. Die Anzahl der Betriebe, deren Kontrollberichte publiziert wurden, hält sich insgesamt in engen Grenzen: In Düsseldorf ist es gerade einmal ein Betrieb: ein Aldi. Das bestätigt den DEHOGA in seinem Eindruck, dass die Behörden sehr vorsichtig und sorgfältig mit der "Materie" Topf Secret umgehen.

Trotzdem hat sich der DEHOGA NRW in einem neuerlichen Brief an die zuständige Ministerin Heinen-Esser gewendet und gefordert, aufgrund der gerichtlichen Entscheidungen in Bayern den zuständigen Behörden zu empfehlen, die schrifltichen Herausgaben  solange zu verweigern, bis die offenen Rechtsfragen gerichtlich endgültig geklärt sind.

Empfehlung
Wer sich gegen eine gestellte Anfrage und die Veröffentlichung der Kontrollberichte wehren möchte, erhält wertvolle Hinweise im DEHOGA-Merkblatt zum Thema Topf Secret. Sollten weitere Fragen entstehen, stehen Ihre Geschäftsstellen natürlich bereit.

Exklusiver Downloadbereich für Mitglieder
Andere Merkblätter, wichtige Vertragsvorlagen, Tarifverträge, Checklisten und sonstige Informationen finden Mitglieder zum Herunterladen im exklusiven Mitgliederbereich.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher