November-/Dezemberhilfe: Anträge auf bis 2 Millionen Euro ab sofort möglich

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Anträge auf November-/Dezemberhilfe bis zu einer Höhe von insgesamt 2 Mio. Euro (1,8 Mio. Euro Kleinbeihilfe, 200.000 Euro De-Minimis) können seit letzter Woche gestellt werden. Wie bekannt, hatte der DEHOGA sich seit Monaten massiv für die Heraufsetzung der Obergrenze für die Kleinbeihilfen von vormals 800.000 Euro eingesetzt.

 

Diese wurde am 28. Januar von der EU-Kommission genehmigt. Zwischenzeitlich hat das BMWi das Antragssystem angepasst und uns dazu wie folgt aktuell informiert:

Wie Sie wissen hat die EU-Kommission Ende Januar entschieden, die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen (von bislang 800.000 auf 1,8 Mio. Euro) und Fixkostenhilfen (von bislang 3 Mio. auf 10 Mio. Euro) substantiell zu erhöhen, wofür sich die Bundesregierung intensiv eingesetzt hat. Die Kommission hat die Umsetzung dieser Grenzen auf nationaler Ebene nunmehr genehmigt.

Im Hinblick auf die bereits laufende November-/ Dezemberhilfe, die auf der Bundesregelung Kleinbeihilfe beruht, bedeutet das Folgendes:

  • Das Antragssystem wird entsprechend angepasst. Ab heute ist es nun möglich, Anträge auf November-/ Dezemberhilfe bis zu einer Höhe von insgesamt 2 Mio. Euro (1,8 Mio. Euro Kleinbeihilfe, 200.000 Euro De-Minimis) zu stellen.
  • Damit können die Unternehmen, die bisher noch keinen Antrag auf November-/ Dezemberhilfe gestellt haben oder z.B. nur einen Novemberhilfeantrag, aber noch keinen Dezemberhilfeantrag, unmittelbar von der Anhebung der Beihilfeobergrenzen profitieren.
  • Für Unternehmen, die bereits Anträge auf November- und Dezemberhilfe gestellt haben, deren Anträge aber aufgrund der Ausschöpfung der bisherigen Beihilfeobergrenzen von insgesamt 1 Mio. Euro gekappt wurden, wird die Möglichkeit eines Änderungsantrags derzeit noch programmiert. Die Freischaltung wird spätestens Ende Februar erfolgen.

Des Weiteren laufen die Arbeiten zur erweiterten November-/ Dezemberhilfe auf Hochtouren. Neben dem Kleinbeihilferahmen (und De-Minimis) sollen die Unternehmen wahlweise auch die Möglichkeit erhalten, sich auf die neue Bundesregelung Novemberhilfe/ Dezemberhilfe zum Schadensausgleich oder auf die (auf 10 Mio. Euro angehobene) Fixkostenhilfe zu stützen.  

Weitere Informationen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass auch die großen Unternehmen nicht bis Mitte März auf die Antragstellung warten müssen, sondern eine Antragstellung deutlich vorher möglich sein wird.

 

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher