Die Branche ist sich einig in ihrer Uneinigkeit. Viele Gastronomen haben sich mit dem Rauchverbot arrangiert. Je mehr Speisenangebote, desto größer die Akzeptanz, auch bei den Gästen. Ganz anders sieht es bei getränkeorientierten Betrieben wie Kneipen und Bars aus. Wo das Rauchen häufig Teil des Geschäftsmodells war, sind die Umsatzeinbußen mitunter beträchtlich, Auseinandersetzungen mit Anwohnern wegen vor der Tür stehender Gäste kommen immer wieder vor. Viele Gastronomen möchten gerne selbst entscheiden, ob sie in ihren Betrieben rauchen lassen oder nicht.
Geht es nach CDU und FDP gehört das absolute Rauchverbot mindestens auf den Prüfstand und würde wohl - durchfallen.
Auszug FDP: „Das Rauchverbot in Gaststätten soll ebenfalls gelockert werden. Wir wollen die Verschärfungen, die von der rot-grünen Landesregierung eingeführt wurden, wieder zurücknehmen. Grundsätzlich soll es demnach der Entscheidung des Gastwirts obliegen, ob in Gaststätten geraucht werden darf, solange in Gaststätten mit Bewirtung auch ein rauchfreier Speiseraum vorgehalten wird.“
Auszug CDU: „Wir wollen Nichtraucherschutz ohne Bevormundung. Wir treten für einen konsequenten Schutz von Nichtrauchern ein. Die von vielen als Bevormundung empfundenen Maßregelungen des von rot-grün eingeführten Gesetzes lehnen wir jedoch ab und prüfen Veränderungen, wie sie auch in anderen Bundesländern praktiziert werden.“
Der DEHOGA NRW hat immer die unternehmerische Freiheit der Gastronomen in Bezug auf das Rauchverbot betont und begrüßt eine ernsthafte Diskussion über die Folgen und die Situation in der Gastronomie aufgrund des Rauchverbots im Jahre 2017.
Artikel zu diesem Thema finden Sie z.B.: in der Rheinischen Post und dem WDR.