Die Anfragen kamen kurz nach dem Beschluss: Würde über Ostern das Liefern und Abholen von Speisen möglich sein oder nicht?
Der DEHOGA NRW hatte sich deshalb unverzüglich in Kontakt zum zuständigen Gesundheitsministerium NRW gesetzt, um letzte Sicherheit zu bekommen. Unsere Annahme: Der letzt verbliebene gastronomische Kanal war während der gesamten Pandemie geöffnet - als Zeichen der Daseinsvorsorge sozusagen - warum sollte sich daran etwas ändern?
Mit der Rücknahme hat sich diese Frage erledigt. Das Gesundheitsministerium hat uns bestätigt, dass die Coronaschutzverordnung diesbezüglich nicht verändert werden wird: Es bleibt, wie es war, und Liefern und Abholen erlaubt! Immerhin das!