Die digitale Antragsstellung durch Ihren Steuerberater wird dann im Laufe des Tages möglich sein, so die aktuellen Informationen aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Sobald uns die Detailinformationen vorliegen, werden wir Sie über die uns zur Verfügung stehenden Kanäle informieren.
Zudem hat das Land NRW gestern Abend noch eine aktualisierte Version der CoronaSchVO veröffentlicht:
Aktuelle CoronaSchVO und "Hygiene-Anlage" ab 02. Juli in der ab 07. Juli gültigen Fassung.
Darin wurde in § 13 Absatz 4 wird das Wort „August“ durch das Wort „Oktober“ ersetzt. Dadurch bleiben „große Festveranstaltungen“ bis 31. Oktober (bisher: 31. August) untersagt.