In diesem Zusammenhang tauchen sodann Mitschnitte von Telefonaten auf, in denen überrumpelte Gewerbetreibende alle Fragen in Zusammenhang mit einem Vertragsschluss bejahen. Die Zahl der Betroffenen, die sich beim DEHOGA melden, hat zugenommen...
Das juristische Problem
Sogenannte Kaltakquise ist wettbewerbsrechtlich unzulässig. Das bedeutet, außerhalb bestehender geschäftlicher Beziehungen dürfen weder Gewerbebetriebe noch Privathaushalte angerufen werden, um diesen Vertragsschlüsse anzubieten. Sehr ärgerlich: Nach der Rechtsprechung führt die Unzulässigkeit dieser Werbehandlungen nicht zu einer Unwirksamkeit von Verträgen, die auf diese Weise eingeleitet werden.
Deshalb...
Jeder Unternehmer sollte auf derartige Anrufe vorbereitet sein und Telefongespräche mit entsprechendem Hintergrund schnellstmöglich beenden. Um den ausufernden Aktivitäten dieser Branche entgegen zu treten, empfehlen wir eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Diese kann Online unter folgender Adresse eingereicht werden:
Hierfür sollten möglichst viele Daten über den Anruf festgehalten werden:
- Zeitpunkt des Telefonats
- Anrufende Firma
- Name des Anrufers
- Telefonnummer des Anrufers
In vielen Fällen dürften die hierfür notwendigen „Gegenfragen“ dazu beitragen, das lästige Gespräch schnell zu beenden.