Recht so! Tipps bei Kaltakquise

NRW

Einmal zu oft am Telefon "Ja" gesagt und schon hängt man drin - in einem neuen Vertrag. Mit der Rechnung beginnt die Recherche, und es stellt sich heraus, dass dieser Rechnung ein telefonischer Vertragsabschluss zugrunde liegt. Auch wenn es illegal ist, nimmt die Zahl der Kaltakquise-Geschädigten zu. Und der Vertrag besteht. Ein paar Tipps, um darauf nicht hineinzufallen...

In diesem Zusammenhang tauchen sodann Mitschnitte von Telefonaten auf, in denen überrumpelte Gewerbetreibende alle Fragen in Zusammenhang mit einem Vertragsschluss bejahen. Die Zahl der Betroffenen, die sich beim DEHOGA melden, hat zugenommen...

Das juristische Problem

Sogenannte Kaltakquise ist wettbewerbsrechtlich unzulässig. Das bedeutet, außerhalb bestehender geschäftlicher Beziehungen dürfen weder Gewerbebetriebe noch Privathaushalte angerufen werden, um diesen Vertragsschlüsse anzubieten. Sehr ärgerlich: Nach der Rechtsprechung führt die Unzulässigkeit dieser Werbehandlungen nicht zu einer Unwirksamkeit von Verträgen, die auf diese Weise eingeleitet werden.

Deshalb...

Jeder Unternehmer sollte auf derartige Anrufe vorbereitet sein und Telefongespräche mit entsprechendem Hintergrund schnellstmöglich beenden. Um den ausufernden Aktivitäten dieser Branche entgegen zu treten, empfehlen wir eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Diese kann Online unter folgender Adresse eingereicht werden:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/UnerlaubteTelefonwerbung/Beschwerdeeinreichen/beschwerdeeinreichen.html?nn=269128  

Hierfür sollten möglichst viele Daten über den Anruf festgehalten werden:

  • Zeitpunkt des Telefonats
  • Anrufende Firma
  • Name des Anrufers
  • Telefonnummer des Anrufers

In vielen Fällen dürften die hierfür notwendigen „Gegenfragen“ dazu beitragen, das lästige Gespräch schnell zu beenden.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher