Auf großes Unverständnis stoßen darin Hinweise, was zu fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzausgaben zu berücksichtigen sei.
Erst jetzt beim Ausfüllen zeigen sich Positionen, die nicht angesetzt werden dürfen - Kosten, die aber reell da waren und sind!
Gestundete Mietzahlungen, deren Fälligkeit nur verschoben wurde oder Personalkosten, die nicht durch Kurzarbeitergeld abgedeckt wurden und tatsächlich anfielen, dürfen nicht in Ansatz gebracht werden. Das ist eine Verfahrensweise, die für die Betriebe sogar zum Bumerang werden kann.
Wir sind dazu mit anderen Verbänden, Ministerien, der Politik und dem Bundesverband bereits im Gespräch. Es geht darum, die Ausführungsregularien, die vom Bund vorgegeben sind, nachzujustieren.
Ob es gelingt, hier Änderungen zu bewirken, lässt sich heute noch nicht sagen. Es ist aber angezeigt, den Zeitraum für die Abgabe der Abrechnung (bis 30.09.2020) auszunutzen und diese derzeit noch nicht abzugeben. Möglicherweise gelingt es im Verbund auch mit anderen Verbänden im Bundestag noch eine Nachbesserung herbeizuführen.
Wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden!