Ein weiteres Gesetz zur Steigerung der Effektivität der Arbeit des Zolls ist auf dem Weg: Das Kabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung beschlossen.
Wer wegen Schwarzarbeit verurteilt ist, kann zukünftig von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Das galt bisher nur für Bauaufträge, zukünftig auch für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, z.B. im Catering. Vergleichbares gibt es auch bereits bei Mindestlohnverstößen.
Die Verfolgungszuständigkeit des Zolls und die Mitwirkungspflichten der Arbeitgeber werden erweitert. Außerdem wird die Datenverwaltung verbessert und die Behörden erhalten neue Befugnisse beim Abruf von Daten des Kraftfahrtbundesamtes.