Erfreulicherweise konnte durch Gespräche zwischen den Spitzenverbänden der Wirtschaft und dem Bundeskanzleramt die ursprünglich geplante Rechtspflicht aller Arbeitgeber, ihren in Präsenz Beschäftigten wöchentlich das Angebot von kostenlosen Schnelltests einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis zu machen, verhindert werden.
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft appellieren jedoch in einer gemeinsamen Erklärung an die Unternehmen, ihren Beschäftigten Selbsttests, und wo dies möglich ist Schnelltests anzubieten, um Infektionen frühzeitig zu erkennen.
Diesem Appell schließt der DEHOGA sich grundsätzlich an. Wir wissen jedoch auch, dass Schnelltests, die nur durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt werden dürfen, in den Kleinbetrieben des Gastgewerbe praktisch kaum durchführbar sein werden. Ein flächendeckendes Angebot an Selbsttests für die über 2 Millionen Beschäftigten des Gastgewerbes ist erst dann möglich, wenn eine ausreichende Anzahl Selbsttests auf dem Markt ist. Das ist derzeit noch nicht der Fall.
Die Bundeskanzlerin und die zuständigen Minister haben allerdings auch deutlich gemacht, dass sie die Wirtschaft daran messen werden, in welchem Umfang sich die Unternehmen aktiv am freiwilligen Testangebot für ihre Mitarbeiter beteiligen werden. Wer also – z.B. mit Hilfe seines Betriebsarztes und durch die Kooperation mit einem Testzentrum – Schnelltests durchführen kann oder wer Selbsttests beschaffen und diese seinen Mitarbeitern anbieten kann, sollte dies bitte tun.
Die Spitzenverbände der Wirtschaft haben angekündigt, in den kommenden Tagen die Unternehmen in einer Informationskampagne über Möglichkeiten der Testung zu beraten. Dazu wird es u.a. auch FAQ’s geben, die organisatorische und arbeitsrechtliche Fragen beantworten. Sobald uns diese vorliegen, werden wir Sie informieren.
Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband