Laut verschiedener Medienberichte hat das Bundeszentralamt ein entsprechendes offizielles Auskunftsersuchen an die irischen Behörden gerichtet, mit dem der deutsche Fiskus die Herausgabe der Kunden- und Buchungsdaten von Airbnb erreichen wolle. In Irland liegt der Europasitz von Airbnb. Die Vermieter sollen von den Finanzbehörden daraufhin überprüft werden, ob in deren Steuerklärungen die Einkünfte aus der Vermietung angegeben wurden. Initiiert wurde die Anfrage offensichtlich vom Hamburger Finanzsenat, dieser habe erklärt, es würden „verschiedene Ermittlungen aufgenommen, um die hinter dem Angebot von Ferienwohnungen auf Online-Plattformen stehenden Steuerpflichtigen zu identifizieren und die ordnungsgemäße Besteuerung sicherzustellen“.
Der DEHOGA NRW hat sich im Zusammenhang mit Sharing-Economy Produkten wie Airbnb immer für einen fairen Wettbewerb stark. Fair bedeutet unter anderem auch, die Steuern, die abgeführt werden müssen, abzuführen.
http://www.sueddeutsche.de/politik/airbnb-das-finanzamt-kommt-1.3969113
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sharing-economy-zwei-zimmer-sofa-steuerfahndung-1.3970536