Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium will beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen zur Corona-Soforthilfe-NRW 2020 einlegen. Die unterschiedlichen Urteile der Gerichte bezüglich der Schlussbescheide hätten möglicherweise eine Ungleichbehandlung zur Folge, nannte das Ministerium als Begründung.
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Der DEHOGA NRW hofft auf eine baldige, Rechtssicherheit gebende und endgültige Entscheidung aus Münster, die für alle Betriebe eine faire Lösung bedeuten.