Störerhaftung adé: Auch Bundesrat billigt Abschaffung

Berlin, Fachgruppen, Fachgruppe Gaststätten, Fachgruppe Hotels

Seit Freitag ist die Störerhaftung im Gastgewerbe Vergangenheit. Haben wir nichts dagegen. Unkompliziertes freies WLAN ist nach Inkrafttreten möglich, aber weiterhin auch freiwillige Sicherungsmaßnahmen.

Nach der Verabschiedung durch den Bundestag im Juni und der Billigung durch den Bundesrat war das Gesetz letzte Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit offiziell verkündet worden – einen Tag nach der Verkündung tritt das Gesetz in Kraft. Unkompliziertes freies WLAN ist damit endlich möglich.

Sollten Sie aber in Ihrem Haus freiwillig weiter Sicherungsmaßnahmen vorsehen wollen, so sind diese ausdrücklich zulässig. Und auch das geistige Eigentum bleibt weiterhin geschützt. Ein Rechteinhaber kann zum Beispiel verlangen, dass ein WLAN-Betreiber einzelne konkret benannte Internetseiten sperrt, wenn ein Nutzer über diese Seite bereits urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreitet hat und diese Rechtsverletzung nur über eine Sperrung abgestellt werden kann. Vor- und außergerichtliche Kosten dürfen dem WLAN-Betreiber dafür jedoch nicht in Rechnung gestellt werden.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher