HIER finden Sie das dafür erforderliche einheitliche Antragsformular und HIER das entsprechende Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands.
Wie der GKV-Spitzenverband informierte, ist eine weitere Verlängerung des vereinfachten Stundungsverfahrens in der bisherigen Form über den Beitragsmonat Juni 2021 hinaus aufgrund der positiven Gesamtentwicklung grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Einzugsstellen sind allerdings darauf eingestellt, dass einer Reihe von Unternehmen eine zeitnahe Zahlung der bislang gestundeten Beiträge zum Fälligkeitstag des Beitragsmonats Juli 2021 nicht möglich sein wird. Für diese Betriebe wird beabsichtigt, einen - zeitlich begrenzten - gleitenden Übergang in das Regelstundungsverfahren anzubieten. Grundlage hierfür soll das bereits in 2020 praktizierte Verfahren sein, das von einem niedrigschwelligen Nachweis des Vorliegens einer erheblichen Härte, der Erhebung von Stundungszinsen in Abhängigkeit vom Zahlungsverhalten des Arbeitgebers sowie einem regelhaften Vorhalten von Sicherheitsleistungen geprägt gewesen ist.
Informieren Sie gerne Ihren DEHOGA über Ihre diesbezüglichen Erfahrungen mit den Einzugsstellen, damit wir die Interessen der Branche über die Selbstverwaltung der Sozialversicherung weiter einbringen können.
Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband