Tarif: NGG kündigt Tarifvertrag

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Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) hat den Entgelttarifvertrag für das Gaststätten- und Hotelgewerbe des Landes NRW sowie den Tarifvertrag für Auszubildende fristgemäß gekündigt.

Mit der Kündigung sind folgende Forderungen der NGG verbunden:

Zum Entgelttarifvertrag:

  • lineare Anhebung um 6 %
  • Vorweganhebungen für einzelne, nicht näher bestimmte Tarifgruppen
  • ersatzlose Streichung der bisherigen TG 4
  • neue TG 4 soll die bisherige TG 4a sein
  • automatische Höherstufung in den TG’s 1 und 2 nach jeweils 36 Monaten

Tarifvertrag für Auszubildende:

  • Erhöhung der Ausbildungsvergütung in allen Stufen um 100,00 €.

Der Termin für die 1. Verhandlungsrunde wird noch koordiniert. 

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher