Anschlusstarifvertrag
Die Tarifvertragsparteien haben einen Anschlusstarifvertrag (01.08.2018 bis 31.05.2020) geschlossen.
Entgelterhöhungen
Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, die Tarifgruppen 1 bis FV wie folgt zu verändern:
Nach drei Leermonaten von August bis Oktober 2018 erhöhen sich die Tarifentgelte ab November 2018 bis 31. Juli 2019 in den Tarifgruppen 1 bis FV um 2,9 %.
Ab August 2019 steigen in einer zweiten Erhöhungsstufe die Tarifentgelte in den Tarifgruppen 1 bis FV um weitere 2,8 %.
Neuer persönlicher Geltungsbereich § 1
Der persönliche Geltungsbereich des § 1 ETV wird wie folgt neu gefasst:
1.3 persönlich: für alle Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der unter Ziffer 1.2 fallenden Betriebe; jedoch nicht
1.3.2 für Musiker und Artisten sowie
1.3.3 für Personen, die gem. § 22 MiloG von dessen Geltungsbereich ausgenommen sind mit Ausnahme der Langzeitarbeitslosen
1.3.4 Beschäftigte (z.B. Ferienbeschäftigte)*, deren Arbeitsverhältnisse für einen Zeitraum auf bis zu 10 Wochen pro Kalenderjahrauf befristet sind.
*) Diese Formulierung ist noch in Abstimmung.
Ausbildungsvergütungen
Zum 01.08.2018 werden die Ausbildungsvergütungen im 1. Jahr um 50 € (750 €), im 2. Jahr um 80 € (880,00 €) und im 3. Jahr um 100 € (1000,00 €) erhöht.
Vereinbarungen zu den Praktikanten
§ 7 wird gestrichen.
Kündigung
a) Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von 22 Monaten. Er gilt ab 01. August 2018 und ist mit Monatsfrist frühestens zum 31. Mai 2020 kündbar.
b) Der Ausbildungstarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten (01.08.2018 bis 31.07.2020. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Der Tarifvertrag ist frühestens zum 31.07.2020 kündbar.
Das<link file:3090 download> Merkblatt zum Tarifabschluss 2018 finden Sie hier...