Beginn und Ende
- Der Tarifvertrag wird zum 1.5.2022 gültig und hat eine Laufzeit von 25 Monaten. Lohnerhöhungen setzen also erst mit Gültigkeit ein.
- Es gibt keine rückwirkende Regelungen, weder inhaltlich noch auf Löhne bezogen.
- Der Tarifvertrag kann zum 31.5.2024 gekündigt werden.
Entgelterhöhungen
- 1.5.22: Die Löhne steigen im ersten Schritt durchschnittlich um 10 Prozent.
Hinweis: Mitunter "kursieren" andere prozentuale Angaben zu den Tarifergebnissen: Das hängt mit unterschiedlichen Berechnungsarten zusammen. Dabei werden beispielsweise die Monate seit Auslaufen des letzten Tarifvertrages in die Lohnentwicklung einberechnet. - Die einzelnen Löhne entwickeln sich unterschiedlich: So steigen die Löhne in den unteren Gruppen relativ stärker - teils über 20 Prozent -, für Fachkräfte über zehn Prozent, wohingegen in den oberen Gruppen die prozentualen Werte entsprechend niedriger, also unter zehn Prozent, liegen.
- Der Einstiegslohn beträgt künftig 12,50 Euro.
- 1.5.23: Alle Löhne steigen im zweiten Schritt um 3,5 Prozent.
Ausbildungsvergütungen
- 1.8.22: Ab dem neuen Ausbildungsjahr steigen die Ausbildungsvergütungen im 1. Jahr um 250 auf 1.000 Euro, im 2. um 220 auf 1.100 Euro und im 3. Ausbildungsjahr um 200 auf 1.200 Euro.
- 1.8.23: Alle Ausbildungsvergütungen werden um jeweils 100 Euro erhöht.
- Im ersten Lehrjahr kann die Vergütung während der ersten vier Monate um 100 Euro reduziert werden. Dies soll dazu dienen, in bestimmten Fällen mit reduziertem Risiko Ausbildungsverhältnisse eingehen zu können.
- Die Laufzeit des Ausbildungstarifvertrages beträgt 24 Monate.
Tarifstruktur
- Der neue Entgelttarifvertrag für das Gastgewerbe NRW wird derzeit noch überarbeitet und in eine neue Struktur überführt.
- Künftig sollen beispielsweise den Punkten "Betriebszugehörigkeit" und "Qualifizierung" größere Bedeutung beigemessen werden.
- Diese endgültigen Ausarbeitungen am Tarifvertrag sollen bis Ende Februar abgeschlossen sein.