Foodwatch und FragDenStaat betreiben seit Mitte Januar die Online-Plattform „Topf Secret“ mit dem politischen Ziel, dass sich der Druck auf die Politik so erhöht, dass bundesweit nach dänischem Vorbild eine „Hygiene-Ampel“ eingeführt wird. Foodwatch spricht von bundesweit mehr als 15.000 Anfragen, die in den ersten drei Wochen gestellt wurden. Verbraucher können über das Portal (https://www.foodwatch.org/de/informieren/topf-secret/jetzt-hygienebericht-anfragen/) einfach Ergebnisse von Hygienekontrollen in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben anfragen, z.B. die von gastronomischen Betrieben, aber auch die von Bäckereien, Metzgereien oder dem Lebensmitteleinzelhandel. Die Anfrage richtet sich über die Plattform direkt an die zuständige Behörde der Lebensmittelüberwachung. Mittlerweile sind die ersten Anhörungsbogen an Gastronomen verschickt.
Hinweis: Abgefragt werden können nur Betriebe, die auf der Plattform aufgeführt sind, allerdings besteht die Möglichkeit, fehlende Betriebe über die Funktion „Betrieb nicht gefunden?“ einzutragen, um dann eine Anfrage zu starten! Wenn eine Anfrage gestellt ist, wechselt der auf der Plattform dargestellte Betrieb von Blau zu Orange.
Ziel der Betreiber ist, dass
- möglichst viele Verbraucher Anfragen stellen und
- deren Ergebnisse auf der Plattform einstellen und somit allen zugänglich machen.
Vor der Weitergabe der Ergebnisse wird der betroffene Unternehmer von der zuständigen Behörde angehört. Im Rahmen dieser Anhörung kann man der Weitergabe widersprechen und einen Antrag stellen, den Anfragenden genannt zu bekommen. Grundsätzlich ist die Behörde gehalten, den Anfrager zu benennen.
Nach derzeitiger Rechtsauffassung des DEHOGA hat ein verwaltungsgerichtliches Vorgehen gegen die Herausgabe der Kontrollberichte in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg, da die Behörden die Herausgabe der Kontrollberichte laut Gesetz nur in bestimmten Fällen verweigern dürfen, etwa wenn die Kontrollberichte älter als 5 Jahre sind.
Kritik des DEHOGA
Der DEHOGA lehnt jede Form von Internetprangern ab – egal, ob es sich um einen öffentlichen handelt, wie es das zum Glück zurückgenommene Kontrolltransparenzgesetz mit dem Kontroll-Barometer vorsah oder um einen privaten wie Topf Secret. „Es ist nie auszuschließen, dass Betriebe in existenzielle Schwierigkeiten geraten, wenn sie fälschlicherweise an den Pranger gestellt werden. Jeder Betrieb wäre einer zu viel“, betont Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen.
DEHOGA-Merkblatt
Der DEHOGA NRW hat ein <link file:3299 download>Merkblatt entwickelt, das die wichtigsten Informationen für Sie zusammenfasst, unter anderem ein Musterschreiben für den Umgang mit einer möglichen Anhörung.
Noch Fragen?
Wenn Sie Fragen rund um das Portal haben sollten, vor allen Dingen, wenn es um rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Anhörung geht, zögern Sie nicht, sich an Ihre zuständige Geschäftsstelle zu wenden.