„Topf Secret“: Foodwatch führt Hygienepranger als „Mitmach-Portal“ ein

Lebensmittelhygiene, NRW, Fachgruppe Gaststätten

foodwatch und FragDenStaat starten Plattform gegen angebliche "Geheimniskrämerei" bei Lebensmittelbehörden +++ auf „Topf Secret“ können Verbraucher Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien & Co. abfragen +++ DEHOGA lehnt Initiative ab +++ Auch Lebensmittelkontrolleure dagegen

Diese Woche haben Lobbyisten von foodwatch und FragDenStaat im Rahmen einer Pressekonferenz Einzelheiten zu ihrer "Mitmach-Plattform Topf Secret" bekanntgegeben. Auf ihr sollen Verbraucher die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben mit wenigen Klicks abfragen und veröffentlichen können. In den ersten Tagen wurden rund 4.500 Anfragen gestellt.

DEHOGA lehnt Initiative ab

Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen, der sich mit Erfolg für die Aufhebung der "Hygiene-Ampel" in NRW stark gemacht hat, lehnt die Plattform ab. "Die Gründe, die gegen eine Hygiene-Ampel" gesprochen haben, sprechen erst recht gegen diese private Initiative", betont Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen. "Die Lebensmittelkontrolle bei uns im Land funktioniert, die Hygiene-Standards sind hoch, weil eine gute Hygiene zu professioneller Gastfreundschaft gehört wie ein guter und freundlicher Service. Wir brauchen deshalb keine Plattform, die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen darstellt, die wegen Mängelbeseitigung am nächsten Tag schon überholt sein können und die die Gäste nicht verstehen, weil sie von Lebensmittelkontrolleuren für eine Risikoeinschätzung verfasst wurden und nicht der Gästeinformation dienen."

Auch Lebensmittelkontrolleure dagegen

Der Bund der Lebensmittelkontrolleure begrüßt zwar nach eigenen Angaben in Zeiten der Informationsgesellschaft, dass Verbrauchern zielgerichtet und sachlich fundierte Informationen von Behörden bereitgestellt werden, wobei es die rechtsstaatlichen Prinzipien für alle Beteiligten grundsätzlich zu wahren gilt. Desinformation durch Überinformation sollte in jedem Fall vermieden werden.
Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure verweist darauf, dass Verbraucher bereits heute die Möglichkeit haben, gemäß Verbraucherinformationsgesetz Informationen auf Antrag zu erhalten - so zum Beispiel auch über Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben oder Untersuchungsergebnisse von amtlichen Proben. Darüber hinaus veröffentlichen die zuständigen Stellen bereits wieder Hygieneverstöße aufgrund des einschlägigen § 40 Abs. 1 a Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Veröffentlichungen dürfen gemäß § 40 Abs. 1a LFGB nur seitens der Landesbehörden - wovon in NRW unter lebensmitteltransparenz.nrw.de/ bereits Gebrauch gemacht wird - in den gesetzlich festgelegten Grenzen und unter Beachtung der hohen verfassungsrechtlichen Hürden erfolgen. Dies bedeutet, dass durch Behörden festgestellte Verstöße rechtssicher im Internet veröffentlicht werden, befristet für sechs Monate. Zusammenfassend teilen die Lebensmittelkontrolleure mit, dass die vorgesehene Verbraucherplattform "Topf Secret" nicht benötigt wird.

Wie funktioniert die Initiative?

Unter www.topf-secret.foodwatch.de können Verbraucher nach Angaben der Verbraucherorganisationen bei den zuständigen Behörden einen Antrag auf Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Hygiene-Kontrollen stellen. Die gesetzliche Grundlage sei das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Nutzer können einen beliebigen Betrieb – von Restaurants über Bäckereien bis hin zu Tankstellen – über eine Suchfunktion oder per Klick auf einer Straßenkarte aussuchen. Nutzer brauchen lediglich Name, E-Mail- und Postadresse eingeben, die gemeinsam mit einem vorbereiteten Text an die zuständige Behörde übermittelt werden. Die Antragstellung sei innerhalb von einer Minute fertig. Es könne allerdings mehrere Wochen dauern, bis die Informationen vorliegen, so der Pressetext. Es könne auch passieren, dass sich Behörden quer stellen.

Eigentliches Ziel: Druck auf die Politik erhöhen

Mit dem Portal versuchen die Initiatoren den Druck auf die Politik zu erhöhen. Bundesernährungsministerin Julia Klöckner müsse die gesetzliche Grundlage für ein Transparenzsystem wie in Dänemark, Wales oder Norwegen schaffen. Dort werden alle Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung veröffentlicht, im Internet und direkt an der Ladentür, heißt es in der Presseerklärung. Die Diskussion wird in Deutschland unter dem Begriff "Hygiene-Ampel" geführt.

Wenn es gar nicht anders geht, bleibt der Rechtsweg

Der DEHOGA behält sich vor, rechtliche Schritte vorzunehmen. "Es gibt noch einige Fragen und Ungereimtheiten, z.B. ob Private gesammelte Einzelanfragen in einem Portal für jederman zugänglich machen dürfen oder nicht. Ich bin zuversichtlich, dass es sich am Ende als das herausstellt, was es ist: eine PR-Kampagne", so Bernd Niemeier abschließend.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Fon 02131 7518-140, hellwig@dehoga-nrw.de