Im Februar hatte die EU-Kommission den Entwurf einer überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie veröffentlicht. Unter anderem sollen die Mitgliedsstaaten laut Kommissionsentwurf verpflichtet werden, die kostenlose Abgabe von Leitungswasser in Restaurants, Kantinen, und im Rahmen von Verpflegungsdienstleistungen zu fördern. Am 23. Oktober hat nun das EU-Parlament über den Kommissionsvorschlag abgestimmt und eine Überarbeitung der Trinkwasser-Richtlinie beschlossen. Der DEHOGA hat sich frühzeitig in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und Abänderungen am Kommissionsentwurf im Sinne der Branche gefordert. Die Abänderungsvorschläge des EU-Parlaments sehen vor, dass Leitungswasser ausdrücklich nur für Kunden des Gastwirts bereitgestellt werden soll. Außerdem soll der Gastwirt eine Servicegebühr für die Abgabe verlangen dürfen. Eine endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus: In Kürze beginnen die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, den Europäischen Parlament und dem Rat.
Meldung des DEHOGA Bundesverband