TTDSG heißt jetzt TDDDG – was ändert sich?

Gesetze, DEHOGA NRW, Datenschutz, Digitalisierung

Am 1. Dezember 2021 trat das Datenschutz-Gesetz für Telekommunikation und Telemedien (TTDSG) in Deutschland in Kraft. Es erhielt durch das am 14. Mai 2024 in Kraft getretene Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) seinen neuen Titel – Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz – TDDDG).

TTDSG wird zum TDDDG

Am 14.05.2024 trat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft. Dieses neue Gesetz ergänzt nicht nur den Digital Services Act der EU (seit 17.02.2024 in Kraft), sondern löst zum einen das bisherige Telemediengesetz (TMG) und zum anderen das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG) ab. Außerdem benennt es das bisherige TTDSG in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) um.

Außer dem Titel hat sich inhaltlich im Wesentlichen nichts geändert, lediglich der Begriff der Telemedien wird durch die Änderung jetzt durch den Begriff der digitalen Dienste ersetzt.

Aus der Ablösung des TMG durch das DDG und Umbenennung des TTDSG in TDDDG ergibt sich ein dringender Änderungsbedarf beim Betrieb einer Homepage. Verweisen Betreiber von Homepages in ihren Datenschutzerklärungen und Datenschutzinformationen auf das TMG und/oder TTDSG, sollte diesbezüglich eine zeitnahe Aktualisierung auf die konkreten Paragrafen des TDDDG erfolgen.

Die Impressumspflicht des Betreibers einer Homepage ergab sich bisher aus § 5 TMG und ist aktuell inhaltsgleich in § 5 DDG geregelt. Befindet sich im Impressum ein Verweis auf diese gesetzliche Vorschrift, sollte eine zeitnahe Aktualisierung erfolgen. Alternativ kann der Verweis auf die Rechtsgrundlage auch vollständig entfernt werden, da sich aus dem Gesetz keine Pflicht zu deren Angabe ergibt und man sich so zukünftige Anpassungen erspart.

Eine zeitnahe Aktualisierung ist zu empfehlen, da es hierauf spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien gibt, die regelmäßig unrichtige Angaben auf Homepages abmahnen.

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Ansprechpartner: Robert Krause, DEHOGA Coach