Die große Mehrzahl der Unternehmen wird auch in den Genuss dieser Verbesserungen kommen. Wir haben jedoch einmal mehr erlebt, dass das geltende EU-Beihilferecht adäquaten Lösungen für alle Unternehmen der Branche entgegensteht. Dies haben wir in Gesprächen mit dem BMWi bereits unmittelbar nach Ostern angemahnt und uns in dieser Woche auch noch einmal mit einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz gewandt.
Ca. 10.000 Unternehmen der Branche erhalten nach den derzeitigen Regelungen der Überbrückungshilfe III keine ausreichende Unterstützung für die Monate Januar bis Juni. Dies betrifft Unternehmen, die den Kleinbeihilferahmen bereits ausgeschöpft haben und nunmehr einen Antrag auf der Basis der Bundesregelung Fixkostenhilfe stellen müssen sowie die großen Unternehmen, die aufgrund der bestehenden Höchstgrenze des Fixkostenrahmens von 10 Mio. Euro keine ausreichenden Hilfen erhalten.
Diese erheblichen Förderlücken gilt es zu schließen. Wir fordern die Heraufsetzung des Kleinbeihilferahmens von 1,8 auf 5,0 Millionen Euro. Der Fixkostenhilferahmen von derzeit 10 Millionen Euro ist mit Blick auf den Endlos-Lockdown entsprechend relevant zu erhöhen. Insbesondere für die größeren und größten Unternehmen kann nur über eine Schadensregulierung nach Art. 107 II b) AEUV eine adäquate Kompensation der Schäden sichergestellt werden, wie wir dies bereits im März als Lösung zur Schließung der Förderlücke vorgeschlagen haben.
Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband