Bitte denken Sie daran, dass die Frist für die Antragstellung der Überbrückungshilfe III für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 am 31. Oktober 2021 endet. Dies gilt für Erst- und Änderungsanträge.
Für die Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 endet die Antragsfrist für Erstanträge am 31. Dezember 2021.