Voraussichtlich Ende April können dann laut BMWi bei bereits bestehenden Anträgen Änderungsanträge auf Eigenkapitalzuschuss gestellt werden.
Dieser Information ist zu entnehmen, dass - anders als zunächst zu hoffen stand – der Eigenkapitalzuschuss explizit beantragt werden muss. Wer also bereits einen Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt hat, muss einen Änderungsantrag einreichen, um den Eigenkapitalzuschuss zu erhalten.
Die große Mehrzahl der Unternehmen wird diesen Eigenkapitalzuschuss erhalten. Inakzeptabel ist jedoch, dass jene, die den Kleinbeihilferahmen voll ausgeschöpft haben, über die Bundesregelung Fixkostenhilfe nach derzeitigem Stand nur 70 bzw. 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten bekommen sollen. Für notwendige Verbesserungen insbesondere für diese Unternehmen werden wir uns weiter stark machen. Gleiches gilt auch für die großen Arbeitgeber der Branche, wo wir uns für die Fortführung der Schadensregulierung unvermindert einsetzen.
Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband