Dazu gehören konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, z. B. Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells. Außerdem werden Beratungen zu den bereichsübergreifenden ESF Plus Grundsätzen wie Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie zur ökologischen Nachhaltigkeit gefördert. Die Geltungsdauer der Förderrichtlinie erstreckt sich vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2026.
Förderfähige Beratungskosten:
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Honorar des Beratungsunternehmens
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eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens
Nicht förderfähige Beratungskosten:
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Umsatzsteuer
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Zertifizierungskosten
Umfang:
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Der Fördersatz für Betriebe in NRW beträgt 50%, max. aber 1.750 EUR pro Beratung. Neben diesem Förderkontingent müssen Sie auch die De-minimis-Höchstgrenzen von 200.000 Euro in drei Jahren beachten.
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Sie können sich maximal zwei Beratungen pro Jahr fördern lassen, sodass in Summe bis zu 3.500 EUR Fördersumme pro Jahr erreicht werden können.
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Die maximale Anzahl für die gesamte Geltungsdauer liegt bei fünf Beratungen oder 8.750 EUR.
Beispiel 50 Prozent bzw. 1750 Euro/Beratung:
Nettoberatungskosten | Fördersatz | Zuschuss |
2.000 € | 50 % | 1.000 € |
5.000 € | 50 % | 1.750 € |
Weitere Infos finden Sie auf der eingerichteten Bafa-Seite...
Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.