Die Antragsformulare und weitere Informationen zur neuen Ausbildungsprämie sind jetzt hier auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit online zu finden. Dort finden sich auch die Anträge zur Insolvenz-Übernahmeprämie sowie zum Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei Kurzarbeit.
Nunmehr haben wir auch die DEHOGA-FAQ’s zur Aus- und Weiterbildung in Coronazeiten um die Informationen zu den verschiedenen Fördermaßnahmen des Programms ergänzt; diese finden Sie hier… Häufige Fragen der DEHOGA-Mitglieder sind z.B.:
- Können kettenangehörige Hotels oder Restaurants die Maßnahmen nutzen?
- Was bedeutet bei der Ausbildungsprämie die Bedingung, dass das Ausbildungsniveau der Vorjahre mindestens gehalten werden muss? Wie wird dies berechnet und nachgewiesen?
- Wie kann ich die Anträge stellen und wann erhalte ich das Geld?
Diese und weitere Fragen beantworten wir wie immer möglichst praxisorientiert und verständlich.
Neben den Antragsformularen finden sich auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit mittlerweile auch Ausfüllhinweise für die verschiedenen Anträge, FAQ’s des Bundesarbeitsministeriums sowie alle anderen Formulare, die für die Antragstellung beigefügt werden müssen. Dazu gehören immer die sog. De-minimis-Erklärung sowie die notwendigen Bescheinigungen der zuständigen Stelle (für das Gastgewerbe: Industrie- und Handelskammer). Die IHK’s bitten darum, die ausfüllfähigen pdf‘s soweit wie möglich vorauszufüllen, zwischenzuspeichern und zur Bescheinigung an die örtlich zuständige IHK zu senden. Wegen häufiger Nachfragen der DEHOGA-Mitglieder: Bei der Ausbildungsprämie sind Vergleichsmaßstab für das Ausbildungsniveau der letzten drei Jahre die jeweils neu eingetragenen und tatsächlich angetretenen Ausbildungsverträge in den jeweiligen Ausbildungsjahren, soweit die Probezeit erfolgreich bestanden wurde.
Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband