"Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden. Die bestehende Unsicherheit macht vielen Unternehmen weiterhin zu schaffen", kommentierte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht die Entscheidung. Bei Unternehmen, die "lediglich überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig" seien, bestehe die Aussicht auf eine dauerhafte Sanierung. Das würde auch dazu beitragen, Arbeitsplätze und bestehende Strukturen zu erhalten. Unternehmen, die nicht nur überschuldet, sondern akut zahlungsunfähig sind, werden hingegen nach Auslaufen der bisherigen Regelung Ende September wieder verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, erklärte Lambrecht. Ursprünglich hatte sie die Antragspflicht bei Überschuldung sogar bis März 2021 aussetzen wollen, die CDU war jedoch gegen die Verlängerung bis ins nächste Jahr hinein.
Umso mehr gilt nun dringender Handlungsbedarf bei der Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie, im Zuge derer die bereits lange diskutierten Unzulänglichkeiten des Überschuldungstatbestandes beseitigt oder aber der insolvenzauslösende Überschuldungstatbestand ersatzlos abgeschafft werden muss, wie es in einer Vielzahl europäischer Rechtssysteme der Fall ist.
Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband