Update Lockerungen: Wer darf, wann und wer nicht

Corona, NRW

Ab 11. Mai wird es neben Abhol-/Lieferservices wieder "normale" Gastronomie in NRW geben. Alle Gaststätten, auch Kneipen und Cafés, dürfen öffnen. Hotels dürfen private Gäste in der dann folgenden Woche wieder beherbergen. Bars, Clubs und Diskotheken müssen leider weiterhin geschlossen bleiben.

So macht´s NRW ab dem 11. Mai

Die NRW-Regelungen in der ab 11. Mai gültigen Verordnung sind Ausdruck unseres Wunsches, einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen Schutzinteressen von Gästen und Mitarbeitern und wirtschaftlichen Interessen der Unternehmer zu erreichen. Sie erfordern ein höheres Maß an Eigenverantwortung aller Beteiligten, geben allen aber auch mehr Spielräume:

  • Keine Reglementierung der Öffnungszeiten
  • keine Begrenzung des Alkoholausschanks
  • Gleichzeitige Öffnung von Innen- wie Außengastronomie
  • Möglichkeit, mit bis zu zwei Familien (Eltern plus Kinder) aus unterschiedlichen Hausständen gemeinsam an einem Tisch zu sitzen, ohne Mindestabstände einhalten zu müssen.
  • keine Begrenzung der Personenzahl in Abhängigkeit zur Fläche

Wir stehen alle in der Pflicht und in der Verantwortung, weil die nordrhein-westfälische Lösung allen Beteiligten, also Unternehmern, Beschäftigten und Gästen Freiräume im Rahmen der neuen Regelungen lässt. Dieser Verantwortung müssen wir gemeinsam, also Gastronomen, Beschäftigte und Gäste nachkommen.

Hinweis:

Zu den Lockerungen haben wir für Sie speziell eine "Lockerungsseite" mit Mustervorlagen, Aushängen und weiteren Informationen eingerichtet.

Gastronomie

Gaststätten (Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Imbisse, (Eis-)Cafés, öffentlich zugänglichen Mensen und Kantinen sowie anderen Eindrichtungen der Speisegastronomie)

Wichtig: Die Gäste müssen einzelnen Tischen zugeordnet werden können.

  • Ab dem 11. Mai 2020, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots möglich ist.
  • Ein Hygienekonzept muss vorliegen.
  • Selbstbedienungsangebote sind nicht zulässig.
  • Bis zu zwei Familien (Eltern plus Kinder) dürfen an einem Tisch gemeinsam sitzen, ohne besondere Abstände einhalten zu müssen

Bars, Clubs, Discotheken

  • Sie bleiben geschlossen.

Beherbergungsbetriebe

  • Ab dem 18. Mai 2020 können Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Pensionen wieder öffnen.
  • Es gelten strenge Auflagen mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.
  • Bereits ab dem 11. Mai 2020 dürfen Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder genutzt werden, wenn Kontaktverbote eingehalten werden.

Veranstaltungen

  • Veranstaltungen wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern sind weiterhin nicht erlaubt.
Zurück
Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher