Die Soforthilfe-Empfänger müssen nun in einem ebenfalls rein digitalen Verfahren überprüfen, wie groß ihre Finanzierungslücke in den vergangenen drei Monaten tatsächlich war. Dazu werden alle Empfänger von Montag an per Mail angeschrieben und gebeten, die Differenz zwischen der Soforthilfe und dem ermittelten Liquiditätsengpass bis zum 31. Dezember 2020 an das in der E-Mail angegebene Konto der zuständigen Bezirksregierung zu überweisen.
Fragen zum Verfahren werden unter der Hotline 0211-7956 4995 beantwortet.
Mehr Infos gibt es immer aktuell unter: www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Die vollständige Meldung des Wirtschaftsministeriums finden Sie hier...