Das Abrechnungsverfahren der NRW-Soforthilfe, die zu Anfang der Corona-Pandemie ausbezahlt worden war, wurde vor einiger Zeit ausgesetzt. Wirtschaftsminister Pinkwart hat sich jetzt zum weiteren Verfahren geäußert. Der DEHOGA NRW begrüßt die eingeräumte Wahlmöglichkeit, entweder in diesem oder im nächsten Jahr abrechnen zu können.
Das sind die Eckpunkte:
- Ende November erhalten alle rund 430.000 Soforthilfeempfänger eine Mail, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzu-rechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen.
- Alle bisherigen Fristen sind hinfällig.
- Da sich die wirtschaftliche Lage vieler Soforthilfe-Empfänger erneut eingetrübt hat, wird das Land die Betroffenen entlasten und sie erst im kommenden Jahr zur Abrechnung und eventuell erforderlichen Rückzahlung auffordern. Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, die mögliche Rückzahlung voraussichtlich im Herbst.
- Wer allerdings schon in diesem Jahr abrechnen möchte, kann dies ebenfalls tun.