Über die Info- und Antragsplattform des Bundes www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sowie antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer registrieren die Anträge für die Unternehmen stellen.
Darüber hinaus richtet das Land NRW mit der „Überbrückungshilfe Plus“ weitere Fördermittel ein, Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern, sollen damit einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von 1000,-€ beantragen können. Informationen dazu auf https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe.
Die Informationen auf den Seiten des Bundes und des Landes NRW mit deren FAQs werden laufend aktualisiert. Hilfreich dabei ist, dass Änderungen kursiv dargestellt sind.
Die IHK hat unter https://www.ihk.de/ueberbrueckungshilfe einen Rechner für einen „Vorabcheck“ bereitgestellt, der einen schnellen Überblick geben könnte ob die Überbrückungshilfe in Frage kommt.