Sie sind die Rechtsgrundlage für die Gewährung der Hilfe. Sie finden in den Richtlinien folgende Inhalte:
- Zweck der Überbrückungshilfe
- Definitionen
- Antragsberechtigung
- Förderfähige Kosten
- Höhe, Auszahlung und Verwendung der Überbrückungshilfe
- Antragstellung
- Verfahren bei Antragstellung und nach Abschluss der Förderung
- Prüfung des Antrags und der Schlussabrechnung durch die Bewilligungsstellen
- Verhältnis zu anderen Hilfen
- Sonstige Regelungen
- Subventionserhebliche Tatsachen
- Steuerrechtliche Hinweise
Die Richtlinien sowie alle weiteren Informationen zur Überbrückungshilfe II stehen auch auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums NRW zur Verfügung unter:
https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe2
Eine Antragstellung ist bis spätestens zum 31. Dezember 2020 möglich.
Tipp:
Sofern nicht bekannt, empfiehlt sich die Weiterleitung an Ihren Steuerberater.