Update Überbrückungshilfe II: Richtlinien des Landes verfügbar

Corona, NRW

Bis jetzt sind relativ wenige Mittel aus den Überbrückungshilfen abgeflossen. Das gilt für die I. wie für die II. Überbrückungshilfe. Jetzt stehen die Richtlinien zur Überbrückungshilfe II, die noch bis 31.12.2020 beantragt werden kann, zur Verfügung.

Sie sind die Rechtsgrundlage für die Gewährung der Hilfe. Sie finden in den Richtlinien folgende Inhalte:

  1. Zweck der Überbrückungshilfe
  2. Definitionen
  3. Antragsberechtigung
  4. Förderfähige Kosten
  5. Höhe, Auszahlung und Verwendung der Überbrückungshilfe
  6. Antragstellung
  7. Verfahren bei Antragstellung und nach Abschluss der Förderung
  8. Prüfung des Antrags und der Schlussabrechnung durch die Bewilligungsstellen
  9. Verhältnis zu anderen Hilfen
  10. Sonstige Regelungen
  11. Subventionserhebliche Tatsachen
  12. Steuerrechtliche Hinweise

Die Richtlinien sowie alle weiteren Informationen zur Überbrückungshilfe II stehen auch auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums NRW zur Verfügung unter:
https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe2

Eine Antragstellung ist bis spätestens zum 31. Dezember 2020 möglich.

Tipp:
Sofern nicht bekannt, empfiehlt sich die Weiterleitung an Ihren Steuerberater.

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher