Update Umstellung Kassensysteme: Nichtbeanstandungsfrist verlängert

Corona, NRW, Fachgruppen

Das Bundesfinanzministerium wollte nicht. Einige Landesfinanzminister, darunter der nordrhein-westfälische wollten: Die Nichtbeanstandungsfrist bei der Umsetzung der Kassensysteme ist auch auf Engagement des DEHOGA bis Ende März verlängert.

Nachdem das Bundesfinanzministerium vor kurzem noch betont hatte, dass es an der Umstellung der Kassensysteme bis spätestens 30.09.2020 festhält, haben sich am Freitag die Finanzminister einiger Bundesländer, darunter auch NRW – auch auf Drängen des DEHOGA - auf eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist auf 31.03.2021 verständigt.

Somit gilt eine Härtefallregel, die die Frist „in geeigneten Fällen“ verlängert. Diese liegen vor, wenn:

  • die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt beziehungsweise in Auftrag gegeben oder
  • der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen (z.B. bei einer Zentralkasse in Unternehmen mit einer Vielzahl von Filialen), eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.

Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich.

Die Meldung des NRW-Finanzministeriums finden Sie hier...

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher